Der Bürgerschützen-Verein ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern der Stiftsstadt Freckenhorst. Er ist politisch und konfessionell neutral und tritt rassistischen, fremden- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen sowie menschenverachtenden oder diskriminierenden Verhaltensweisen entgegen. Der Bürgerschützen-Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 Abgabenordnung) und der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 Abgabenordung). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gestaltung des als Teil des jährlichen Heimatfestes stattfindenden Bürgerschützenfestes und des Königsballs. Weitere Veranstaltungen bzw. Betätigungen zur Förderung des Gemeinwohls sind:
- Ehrungen und Auszeichnungen verdienter Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zu älteren Mitgliedern, zu verwitweten Mitgliedern und zu den Ehepartnern verstorbener Mitglieder
- Teilnahme an Begräbnissen verstorbener Mitglieder, am Volkstrauertag, am Freckenhorster Heimatfest Krüßing, an Gottesdiensten
- Denkmalpflege
- Organisation von Veranstaltungen mit befreundeten oder benachbarten Schützenvereinen sowie mit anderen Freckenhorster Vereinen
- Umzüge/Paraden während des Schützenfestes
- Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und an kulturellen Veranstaltungen der Stadt Warendorf.