Mit dem Pflegegeldrechner können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr voraussichtlicher Anspruch auf monatliches Pflegegeld ist. Dabei werden die ab 1.1.2017 aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) neu eingeführten fünf Pflegegrade mit den dann gültigen Sätzen berücksichtigt. Falls Sie neben Pflegemaßnahmen durch Angehörige in Eigenleistung auch die Hilfe eines häuslichen Pflegedienstes oder teilstationäre Tages- bzw. Nachtpflege in Anspruch nehmen, werden diese sogenannten Kombinationsleistungen bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.